Stellungnahme – Arbeit in der Grundschule
Der Grundschulverband ist stets an einer qualitativ hochwertigen Arbeit in einer kindgerechten Grundschule interessiert. In einer Vielzahl von Publikationen, zuletzt in den „Anforderungenan eine kindgerechte Grundschule“ (www.grundschulverband.de), die anlässlich des 100jährigen Bestehens der Grundschule sowie des 50jährigen Jubiläums des Grundschulverbandes
erschienen, weist der Grundschulverband auf die Notwendigkeit der Reformbedürftigkeit der Grundschule hin.
Der neue Erlassentwurf zur Arbeit in der Grundschule weist einzelne Elemente auf, die auf ein kindgerechteres Lernkonzept hindeuten, das individuelles und gemeinsames Lernen miteinander verbindet.
Allerdings ist mit diesem Erlassentwurf eine solche Arbeitsverdichtung verbunden, die für die bereits jetzt an ihrer Belastungsgrenze arbeitenden Grundschullehrkräfte nicht leistbar sein wird.
Daher fordert der Grundschulverband sowohl für Grundschulleitungen und deren Stellvertreter als auch für die Kolleg*innen zeitnah spürbare Entlastungen sowie eine Anpassung der Besoldung auf A14, A13Z und A13. Neben den in der Öffentlichkeit und Politik häufig diskutierten Begründungen für eine Anhebung der Besoldung stützt sich der Erlassentwurf vielfach auf die „Anpassung an die Strukturen der Grundsatzerlasse der weiterführenden Schulen“. Wenn die Anforderungen an die Lehrkräfte (angeblich) vereinheitlicht werden sollen, muss sich dies auch in der Besoldung bemerkbar machen. Die Entlastungen der in der
Grundschule arbeitenden Lehrkräfte müssen sich sowohl auf eine grundsätzliche Reduzierung der Arbeitszeit, eine Erhöhung des Faktors 200 (§ 14 Abs. 1 Nds. ArbZVO-Schule; Anrechnungen für besondere Belastungen) als auch auf Entlastungen im formalen Bereich (z. B. Dokumentation) beziehen.