Keine Haftung von Lehrkräften bei Selbsttests
Posted On 19. März 2021
Wichtige Informationen für euch:
Nach den Vorschriften des SGB VII sind Schülerinnen und Schüler während des Besuchs von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen gesetzlich unfallversichert. Wichtig für die Testwoche ist, dass die vorgeschriebenen Einverständniserklärungen der Erziehungsberechtigten vorliegen.
Schulische Bedienstete haften nicht für einen evtl. Personenschaden, dies gilt auch im Kontext der Selbsttests. Sie haften auch dann nicht, wenn die Unterstützungsmaßnahme fehlerhaft erfolgte. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Schädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgte.