Wichtige Informationen für euch: Nach den Vorschriften des SGB VII sind Schülerinnen und Schüler während des Besuchs von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen gesetzlich unfallversichert. Wichtig für die Testwoche ist, dass die vorgeschriebenen Einverständniserklärungen der Erziehungsberechtigten vorliegen.Schulische Bedienstete haften nicht für einen evtl. Personenschaden, dies gilt auch im Kontext der...